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Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele

Teilnahme-bedingungen

für

Gewinnspiele

Gewinnspiel: TIMEHOUSE verlost einen 2-tägigen Aufenthalt plus City Tour Card für München

§ 1 Allgemeines

Veranstalter des Gewinnspiels ist TIMEHOUSE München. Eine Teilnahme am Gewinnspiel des Profils von TIMEHOUSE München ist nur unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen möglich. Das Gewinnspiel wird nicht von Instagram bzw. Facebook unterstützt und steht in keiner Verbindung zu Instagram oder Facebook.

 

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind uneingeschränkt alle geschäftsfähigen, natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht an den Kauf von Ware geknüpft. Mitarbeiter der Firma TIMEHOUSE München sowie deren Angehörige dürfen nicht teilnehmen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

§ 3 Das Gewinnspiel

Die Teilnehmer müssen dem TIMEHOUSE München auf Instagram bzw. Facebook folgen und einen Kommentar unter dem jeweiligen Gewinnspiel-Post hinterlassen. Zusätzlich dazu müssen die Teilnehmer auf Instagram auch eine Person in den Kommentaren markieren. Das Gewinnspiel läuft bis 20.02.2020, 20:20 Uhr. Um den Gewinner/die Gewinnerin zu ermitteln, werden alle korrekten Einsendungen aus Facebook und Instagram gesammelt und daraus ein Gewinner/eine Gewinnerin gelost. Eine Teilnahme auf beiden Kanälen (Facebook und Instagram) ist möglich.

 

§ 4 Gewinn

Verlost wird ein 2-tägiger Aufenthalt für 2 Personen im TIMEHOUSE München. Der Termin ist in Absprache und unter Berücksichtigung der Verfügbarkeiten frei wählbar. Zusätzlich zur Übernachtung erhält der Gewinner/die Gewinnerin zwei „City Tour Cards“ von München. Der Gewinner/Die Gewinnerin wird im Anschluss per Nachricht in den jeweiligen Kanälen verständigt. Sollte sich diese/r nach schriftlicher Benachrichtigung innerhalb von 7 Tagen nicht melden, behalten wir uns vor, neu auszulosen. Eine Barablöse ist nicht möglich.

 

§ 5 Datenschutz

Die persönlichen Daten der Teilnehmer verbleiben beim TIMEHOUSE München und werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Teilnahme über Gewinnspiel-Services sowie die Teilnahme über automatisierte Gewinnspiel-Roboter ist nicht gestattet. Der Gewinner/Die Gewinnerin gestattet dem TIMEHOUSE München seinen/ihren Namen in abgekürzter Form (Vorname) im Rahmen eines „Wir gratulieren zum Gewinn“-Postings zu veröffentlichen.

 

§ 6 Ausschluss von der Teilnahme

Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer aus wichtigem Grund jederzeit von der weiteren Teilnahme an dem Spiel auszuschließen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Teilnehmer bei der Teilnahme falsche Angaben zur Person gemacht hat, wenn er das Spiel oder den ordnungsgemäßen Spielablauf zu manipulieren, zu stören oder zu beeinflussen versucht oder wenn er Mitarbeiter des Veranstalters bedroht oder belästigt. Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne auch noch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.

 

§ 7 Vorzeitige Beendigung des Spiels durch den Veranstalter

Der Veranstalter behält sich vor, das Spiel vor Ablauf des geplanten Spielzeitraums vorzeitig zu beenden. Von dieser Möglichkeit wird er insbesondere dann Gebrauch machen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels aus technischen Gründen (z.B. Manipulationen oder Fehler der Hard- oder Software) oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist.

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